Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Lieferungs- und Geschäfts-bedingungen.
1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers.
2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigung gleichwohl entstehen könnten, die Haftung. Vervielfältigungen von Dokumenten werden von uns als Kopie gekennzeichnet!
3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.
4. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehlern unbrauchbar geworden sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.
c) Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer wird Ersatz geleistet Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können. Technische Änderungen oder Systemaufgabe vorbehalten.
5. Mängelrüge
Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist von Ihnen keine Angabe über die Ausführung gemacht, so haben wir nach eigener Auffassung über die sachgerechte Ausführung zu entscheiden. Als Beanstandung kann deshalb nur das anerkannt werden, was eindeutig Ihren Angaben widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung (z. B. Flecken, Beschädigung o. ä.) unsererseits zurückzuführen ist. Beanstandungen melden Sie uns bitte sofort, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich. Wir werden versuchen, den Fehler nachträglich zu beseitigen. Ist dieses nicht möglich, leisten wir schnellstmöglich kostenlosen Ersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können wir nicht anerkennen.
6.Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne das es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.
7. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Bei Kleinstrechnungen bis € 25,56 wird ein Fakturierungszuschlag von € 2,56 erhoben. Das gilt nicht für Barverkauf. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.
8. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferers.
9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung. Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen werden nicht vorgenommen!